Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg
Seit dem 10. Juli 2013 gilt in Baden-Württemberg für alle Neubauten eine gesetzliche Rauchmelderpflicht.
Mindesten ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen
- Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen
- Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Für den Einbau der Rauchmelder in Baden Württemberg sind die Eigentümer des Hauses verantwortlich.
Die Rauchmelder sind, lt. Gesetz in regelmäßigen Abständen (alle 2 Jahre) auf die Funktion zu warten.
Weitere Informationen zur Rauchmelderpflicht Baden-Württemberg können (nach Aktualisierung) in der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO-BW) unter §15 Absatz 7 nachgelesen werden.